Die richtigen Bilder im Internet finden und nutzen können

Juli 12th, 2010

Wer kennt das nicht – ein Projekt steht an und es sind keine Bilder und Grafiken vorhanden. Und da es ein Low-Budget-Projekt ist, steht auch nicht viel Geld zur Verfügung. Selbst Bilder schießen kommt auch nicht in Frage, da man kein ausgebildeter Fotograf ist. Was also tun?

Hier eine Auflistung von Anbietern für kostengünstige Bilder:

Whitelife
Imagepoint
Pixelio
Aboutpixel
Pigs
Fotolia
iStockphoto und
ClipDealer – Videos, Audio, Foto und Vektoren schon ab 1,90 € netto

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Im Internet findet sich viel zum Thema Bilder, aber auch hier gibt es einiges zu beachten.

Das Recht am eigenen Bild:

Am 9. Januar 1907 wurde das Gesetz zum Recht am eigenen Bild im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KunstUrhG) festgelegt.

Wichtige Auszüge aus dem Gesetz:

§ 22 KunstUrhG bestimmt:

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“

§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Der Unterschied zwischen lizenzfreien Bildern und lizenzpflichtige Bilder

Lizenzfreie Bilder dürfen, wenn sie einmal bezahlt wurden, unbegrenzt verwendet werden, z. B. pixelio – siehe hierzu Lizenzvertrag zwischen Urheber und Nutzer (redaktionelle und kommerzielle Nutzung).
Lizenzfreie Bilder findet man auch unter dem Namen „Royalty Free“ oder „RF“.

Lizenzpflichtige Bilder kauft man für einen bestimmten Zweck. Soll das Bild dann nochmals für eine andere Kampagne verwendet werden. so muss eine neue Lizenz gekauft werden. Lizenzpflichtige Bilder sind auch unter dem Namen „Rights Managed“ oder „RM“ zu finden.

Monatsaktion für Juli 2010

Juli 1st, 2010

HELDENPREIS im Juli: 100 Plakate DIN A1, 135g/m² Bilderdruck glänzend, 4/0-farbig für sensationelle 99,00 Euro netto, 117,81 Euro brutto.

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SD-Papier (selbstdurchschreibendes Papier)

Juli 1st, 2010

Durch chemische Reaktionen ist eine direkte Durchschrift ohne Kohlepapier möglich. Im Papiermaterial eingebettete Mikrokapseln, welche Farbstoffe enthalten, werden beim Schreibvorgang durch den Druck des Stifts zerstört und erzeugen auf der Nehmerschicht des darunterliegenden Papiers eine farbige Reaktion.

Hier können Sie die SD-Sätze direkt bestellen:
2-fach oder 3-fach

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