Wer kennt das nicht – ein Projekt steht an und es sind keine Bilder und Grafiken vorhanden. Und da es ein Low-Budget-Projekt ist, steht auch nicht viel Geld zur Verfügung. Selbst Bilder schießen kommt auch nicht in Frage, da man kein ausgebildeter Fotograf ist. Was also tun?
– Whitelife
– Imagepoint
– Pixelio
– Aboutpixel
– Pigs
– Fotolia
– iStockphoto und
– ClipDealer – Videos, Audio, Foto und Vektoren schon ab 1,90 € netto
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Im Internet findet sich viel zum Thema Bilder, aber auch hier gibt es einiges zu beachten.
Am 9. Januar 1907 wurde das Gesetz zum Recht am eigenen Bild im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KunstUrhG) festgelegt.
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Lizenzfreie Bilder dürfen, wenn sie einmal bezahlt wurden, unbegrenzt verwendet werden, z. B. pixelio – siehe hierzu Lizenzvertrag zwischen Urheber und Nutzer (redaktionelle und kommerzielle Nutzung).
Lizenzfreie Bilder findet man auch unter dem Namen „Royalty Free“ oder „RF“.
Lizenzpflichtige Bilder kauft man für einen bestimmten Zweck. Soll das Bild dann nochmals für eine andere Kampagne verwendet werden. so muss eine neue Lizenz gekauft werden. Lizenzpflichtige Bilder sind auch unter dem Namen „Rights Managed“ oder „RM“ zu finden.

Anlässlich des 30-jährigen Geburtstags des Videotexts in Deutschland veranstaltet ARD Text eine Kunstausstellung.
Es werden dafür Beiträge gesucht, welche die grafischen und technischen Möglichkeiten des Mediums ausloten. Thematisch gesehen gibt es keine Beschränkungen.
Ein Beispiel zeigt der ARD Text zurzeit auf seinen Seiten 841 und 842.
Bis 1.8.2010 können Kunstwerke (Bild und/oder Text) beim ARD Text eingereicht werden.
Alle Werke der Preisträger werden im September im ARD Text gezeigt. Der Hauptpreisträger wird zu einem Besuch in der Redaktion von ARD Text.

Das Team von Galileo Design hat sich die CS5 genauer angeschaut und stellt auf deren Homepage mehrere kostenlose Video-Workshops zur Verfügung, in denen Sie sich über die Neuerungen von Photoshop CS5, InDesign CS5, Illustrator CS5 und Dreamweaver CS5 und Flash CS5 informieren können.

Vor kurzem stellte Adobe die Creative Suite 5 vor. Verfügbar sind 5 Editionen: Design Standard, Design Premium, Web Premium, Production Premium, Master Collection. Welche für Sie die richtige ist, können Sie hier herausfinden:
http://www.adobe.com/de/products/creativesuite/compare/
Die meisten Neuerungen bringen Photoshop, Illustrator und InDesign. Testversionen der Programme sind bei Adobe verfügbar:
http://www.adobe.com/de/downloads/
Sie möchten eine weiße Schrift auf einen farbigen Hintergrund setzen? Kein Problem – wenn Sie einige Dinge beachten:
Um die Kontrastwirkung (und damit die Lesbarkeit) zwischen der dunklen Hintergrundfarbe und der weißen Schrift zu gewährleisten, sollte der Hintergrund mit mindestens 60 % der Farbe eingefärbt sein. Natürlich sollte der Hintergrund nicht gerade in einer hellen Farbe wie Gelb angelegt sein.
Die Schrift sollte mindestens 8 pt groß und serifenlos sein. Bitte verwenden Sie keine Light-Schrift.