Wie erzeuge ich aus Corel Draw ein druckfähiges PDF?

Juni 3rd, 2008

Unter dem Menüpunkt Datei „Als PDF freigeben“ auswählen. Als nächstes klickt man auf den Button „Einstlg.“ (Einstellungen). Dieses nun geöffnete Fenster bietet verschiedene Einstellungen an, die hier kurz erklärt werden.

Registerkarte „Allgemein“:
Bei Kompatibilität kann die Einstellung „Acrobat 4.0“ belassen werden. Bei „PDF-Stil“ möglichst eine Einstellung für die Druckvorstufe.

Registerkarte „Objekte“:
Komprimierung „LZW“, da verlustfrei. Die Bitmap-Skalierung bei Farbe und Graustufe nicht unter 300 dpi, bei monochrom nicht unter 1200 dpi. Wollen Sie den Text nicht automatisch in Kurven konvertieren, sollte das Häkchen zumindest bei „Schriften im Dokument einbetten“ gesetzt sein.

Registerkarte „Dokument“:
Die Voreinstellungen unverändert belassen.

Dies gilt auch (fast) für die Registerkarten „Druckvorstufe“ und „Sicherheit“.
Hier könnte lediglich im Menü „Druckvorstufe“ noch das Häkchen bei „Schneidemarken“ gesetzt werden.

Registerkarte „Erweitert“:
Hier sollte besonders genau hingesehe werden. Bei der Farbverwaltung (rechts) „Alle Objekte ausgeben als:“ am besten „Programmeigen“ einstellen. Arbeiten Sie hier mit Sonderfarbe und würden z. B. „CMYK“ einstellen, erhalten Sie die Sonderfarbe aus den vier Grundfarben aufgebaut. Auf der linken Seite sollte in keinem Fall das Häkchen vor „Schmuckfarben in Skalenfarben …“ gesetzt sein.

Impressumspflicht für Internetangebote (Urteile)

Juni 3rd, 2008

Die Frage, welchen konkreten Inhalt das Impressum einer Website haben muss und wie diese Pflichtangaben korrekt im Rahmen des Internetangebots dargestellt werden müssen, beschäftigt die deutsche Rechtsprechung nun schon seit rund einem Jahrzehnt. Zwei inzwischen veröffentlichte Entscheidungen aus dem vergangenen Jahr ergänzen nun die bisherigen Entscheidungen.
Umstritten ist dabei nach wie vor die Frage, welche Internetangebote überhaupt ein Impressum brauchen. Hier hatte der Gesetzgeber bei der Schaffung des Telemediengesetzes (TMG) im Jahr 2007 für weitaus mehr Verwirrung als für die eigentlich angestrebte Klarheit gesorgt. Denn das Gesetz sieht in § 5 nunmehr vor, dass eine Impressumspflicht nur für „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene“ Telemedien besteht.
Was mit dieser eher unglücklichen Formulierung gemeint ist, stellt nun eine Entscheidung des Hanseatischen OLG klar (Az. 3 W 64/07) klar. Danach beschränkt sich der Anwendungsbereich der Regelung nicht auf kostenpflichtige Internetangebote. Vielmehr ergebe sich aus der Entstehungsgeschichte der Norm, dass damit lediglich Internetangebote von Privatpersonen oder Vereinen, also eindeutig nicht-kommerzielle Angebote, aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen werden sollten. Sämtliche kommerziellen Telemediendienste unterliegen dagegen grundsätzlich den Anforderungen des TMG und müssen ein Impressum angeben.
In dem von den Richtern des OLG zu entscheidenden Fall war zwar eine Anbieterkennzeichnung vorhanden, jedoch fehlte die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde ebenso wie die Angabe der Handelsregisternummer des Unternehmens. Zwar sei in dem Fehlen dieser Bestandteile grundsätzlich ein Verstoß gegen die Vorgaben des Telemediengesetzes und damit auch eine Verletzung des Wettbewerbsrechts zu sehen. Diese Rechtsverletzung sei jedoch nur als unerheblich zu bewerten, sodass das Gericht die Beschwerde des Antragstellers als unbegründet zurückwies.
In einem vom Landgericht Essen entschiedenen Fall (Az. 44 O 79/07) war auf der Website eines kommerziellen Anbieters nur ein Kontaktformular enthalten, es fehlte jedoch die Angabe einer E-Mail-Adresse. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Eine solche Gestaltung genüge den Anforderungen des TMG nicht. Das Gesetz verlange nicht nur technische Vorrichtungen, durch die faktisch eine Verbindung hergestellt wird, sondern „Angaben“, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Dies sei typischerweise die E-Mail-Anschrift. Es müsse dem Interessenten jederzeit möglich sein, ohne vorheriges Ausfüllen eines Kontaktformulars zu erkennen, auf welche Weise ein elektronischer Kontakt mit dem Anbieter möglich ist. Diesen Anforderungen genügte die Gestaltung der Internetseite nicht.

Quelle:
www.heise.de

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Update: Boot Camp aktualisiert

Mai 27th, 2008

Apple hat die Version 2.1 der Boot-Camp-Software veröffentlicht, mit der sich die Windows-Betriebssysteme XP, Vista 32 Bit und Vista 64 Bit auf einem Intel-basierten Mac einrichten lassen. Die Aktualisierung sei erforderlich, wenn man das „Service Pack 3“ für Windows XP installieren möchte. Die muss vor dem SP3 eingespielt werden. Darüber hinaus seien „Kompatibilität und Stabilität“ verbessert worden. Die Aktualisierung ist ziemlich umfangreich (über 200 MB) und über Apples Web-Site erhältlich.

Quelle:
www.apple.com/bootcamp

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Hardware: Apple stellt iMac auf Penryn-Prozessoren um

Mai 23rd, 2008

Gute Nachricht für alle Mac-Fans: Sämtliche iMacs sind ab sofort schneller und billiger. Apple setzt Core-2-Duo-Prozessoren (bis zu 3,06 GHz) ein. Alle CPUs bringen einen Level-2-Cache von 6 MByte mit.

Der günstigste iMac mit 20-Zoll-LCD kostet offiziell 999 statt 1199 Euro mit Core-2-Duo-Prozessor mit 2,4. Es bleibt bei 1 GByte RAM (1 Dimm), 250-GByte-Festplatte und der ATI Radeon HD 2400 XT mit 128 MByte GDDR3-RAM als Grafikkarte. Das mittlere Modell gibt es für 1299 Euro, 2,66 GHz und 2 GByte RAM.

Den 24-Zoll-iMac gibt es ab 1599 statt 1749 Euro mit 2,8 GHz (vorher 2,4 GHz). Der Arbeitsspeicher wurde auf 2 GByte aufgestockt. Bei dem Modell mit 3,06 GHz (vorher 2,8 GHz) für 1919 Euro spart man 300 Euro und erhält dafür die schnelle Nvidia GeForce 8800 GS mit 512 MByte Bildspeicher.

Im Lieferumfang dabei sind die Aluminium-Tastatur, die Mighty-Maus, eine Apple Remote Fernbedienung, ein 8x-DVD-Brenner, Draft-802.11n-WLAN, Bluetooth 2.1+EDR, Gigabit-Ethernet, mini DVI-Ausgang, eine eingebaute iSight-Videokamera, drei USB-2.0-Anschlüsse, je einmal FireWire-400- und -800 sowie Mac OS X 10.5 und iLife ’08.

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Inspiration: Moderne Schriften:

Mai 21st, 2008

Zum Glück gibt es das Internet und typographica.org.
Hier wird jedes Jahr eine Auflistung der interessantesten neuen Fonts des vergangenen Jahres veröffentlicht – von einer Fachjury zusammengestellt und anschaulich bebildert.

Quelle:
http://praegnanz.de/weblog
http://typographica.org/

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