Die Aufschriftseite einer Standardbriefsendung ist in die vier Bereiche Lesezone, Codierzone, Absenderzone und Frankierzone gegliedert, die mit Ausnahme der Absenderzone weiß oder in einfarbigen Pastelltönen gestaltet sein müssen.
Grundsätzlich dürfen, außer der einmaligen Angabe der Zustellanschrift und einer Absenderangabe und / oder einer Rücksendeangabe, keine weiteren zustellfähigen Anschriften auf der Aufschriftseite sowie „adressblockähnliche“ Angaben in der Lesezone angebracht werden.
Und das gilt für die Rückseite: Neben den Regelungen zur Aufschriftseite beachten Sie bitte, dass auf der Rückseite der Sendung in der „Lesezone“ weder Rücksendeanschriften noch Absenderangaben angebracht sein dürfen. Ansonsten ist durch diesen Januskopfeffekt nur schwer zu erkennen, welche der zustellfähigen Anschriften bei der jeweiligen Beförderung gelten soll. Eine großflächig dunkel gestaltete Rückseite verhindert grundsätzlich die Maschinenfähigkeit.
Quelle: Deutsche Post
Hier finden Sie noch hilfreiche Tipps für den Aufbau einer Tabelle für eine geplante Personalisierung
Wird ein Mailing im Kuvert ohne Fenster verschickt, so ist die Adresse vorzugsweise auf der rechten Seite zu plazieren.
Dennis schreibt:
Toller Beitrag! Ich werde da noch mal genauer recherchieren!