Jetzt trifft Elektronik wirklich auf Print: Das US-Magazin Esquire will weltweit als erstes gedrucktes Medium mit einem Cover aus elektronischem Papier herauskommen. Der Anlass ist das 75-jährigen Jubiläum der Zeitschrift, die im September mit einem biegsamen Display, dem sogenannten E-Paper, ausgeliefert werden soll. Laut Herausgeber wird in blinkender Schrift »the 21st Century Begins Now« zu lesen sein.
Gestaltet wird das Titelblatt mit der Technologie des Unternehmens “E-Ink”. Durch diese Technik sollen die Informationen auf dem Bildschirm auch dann weiter angezeigt werden, wenn keine Spannung mehr anliegt. Das Vorhaben ist allerdings mit einem enormen Aufwand verbunden: Es wurde extra eine geeignete Batterie entwickelt, um das Display ins Titelblatt integrieren zu können. Zudem können die Displays nur von Hand eingesetzt werden.
Quelle: www.eink.com

Das Buch zeigt 50 erfolgreiche Bewerbungsmappen von Designstudenten, die erst vor wenigen Monaten mit ihrer Mappe erfolgreich waren – ca. 2.000 Arbeiten auf 224 großformatigen Seiten. Professoren, Designer und Designstudenten liefern weiteren Input zum Thema Bewerbungsmappe.
Als Nachfolger von »Mythos Mappe« bietet die zweite Ausgabe aus dem Verlag hellblau neue und übersichtlich aufbereitete Informationen.
Bewerber für einen Studienplatz im Fachbereich Design haben mit dem Buch die Gelegenheit, Einblicke in Mappen zu erhalten, mit denen es Gleichgesinnte bereits geschafft haben. Eine Checkliste fasst wichtige Fragen zusammen.
Quelle: www.designerinaction.de
»Hair Brushes« ist ein Set von Photoshop-Pinselspitzen, mit denen man Haarspitzen ansetzen bzw. einfügen oder verändern kann. Richtig angewandt, können realistisch wirkende Ergebnisse erzielt werden. Das Set gibts zum kostenlosen Download für Mac und PC unter www.designerinaction.de
Quelle: www.designerinaction.de

Das Copyright-Zeichen hat sich zu einem beliebten Anhängsel vieler Logos, Produkt- und Firmenbezeichnungen entwickelt. Rechtsanwältin Marion Janke informiert auf »Cleverprinting«, was es mit dem Symbol auf sich hat.
Vielen Nutzern dieses Zeichens ist es demnach oft nicht bewusst, dass sie sich mit der unsachgemäßen Verwendung des Copyright-Zeichens rechtlich in einer Grauzone bewegen.
»Kennzeichnet eine Agentur ihren Fantasie-Firmennamen nun mit einem ©, wird signalisiert, dass der Name urheberrechtlich geschützt ist. Da dies aber bei einfachen Logos oder Schriftzügen oftmals nicht der Fall sein dürfte, stellt der Urhebervermerk eine falsche Angabe über den Werbenden dar. Dies könnte als irreführende Werbung oder als unzulässige Behinderung des Wettbewerbs gewertet und wettbewerbswidrig sein.« heisst im Artikel auf »Cleverprinting«.
Für umfassende Schutzrechte an Logos oder Produkt- bzw. Firmennamen empfiehlt Marion Janke zunächst eine Recherche beim Deutschen Patent und Markenamt. Wenn gewährleistet ist, dass das eigene Logo nicht bereits »vergriffen« ist, sollte das Logo oder der Begriff als Marke angemeldet werden.
Quelle: www.designerinaction.de

Was man alles an Informationen in nur 5 Minuten packen kann, zeigt Deke McClelland in seinem kürzlich veröffentlichten Video. Der Dozent und Buchautor gibt 101 Tipps zu Photoshop.
Auf singende Art stellt uns Deke McClelland zeitsparende Kniffe vor. Umfangreiche Tutorials sind verständlicherweise nicht enthalten, dafür aber viele Tastaturkürzel zum Merken.
Das Video kann direkt im Browser angesehen oder als Datei heruntergeladen werden. Optional stehen ein Quicktime-Movie (Standard-Qualität) und ein M4V-File (höhere Qualität) bereit.
Registrierte Benutzer der Deke-Website haben die Möglichkeit, den »Text des Liedes« einzusehen.
Quelle: www.designerinaction.de